Verpflichten Sie sich durch Ihre Unterschrift zu dem, was Sie sich tatsächlich vorstellen oder geht Ihre Verpflichtung eventuell über Ihre Vorstellung hinaus? Unter der Marke Spiegelanwalt® überprüfen wir genau dies.


Ein Vertrag stellt eine gegenseitige Selbstverpflichtung zwischen mindestens zwei Parteien dar. Je  komplexer die gegenseitigen Verpflichtungen und Rechte werden, umso größer ist die Gefahr, dass auf einer Seite ein Beratungsdefizit besteht, welches im Ergebnis zu Misstrauen, Unverständnis und zum Verlust von Vermögenspositionen führen kann. Dieses Beratungsdefizit wird z.B. im Vertrauen auf die andere Partei – sie wird schon alles in meinem Sinne machen –, im Vertrauen auf die vermeintlichen gemeinsamen Berater oder dem falschverstandenen Selbstverständnis, subjektiv unverständliche Regelungen als gegeben hinzunehmen, ausgeblendet.  


Der Spiegelanwalt® hilft ein Beratungsgleichgewicht herzustellen. Er erklärt die rechtlichen Zusammenhänge, geht auf die einzelnen Fragen ein, welche eventuell nicht mit den bestehenden Beratern oder Vertragspartnern besprochen werden sollen und hilft bei der Vorbereitung von Vertragsverhandlungen. Die Aufgabe des Spiegelanwalts besteht allerdings nicht darin, gestalterisch und konzeptionell auf Vertragsverhandlungen Einfluss zu nehmen oder sich direkt für die Verhandlungen zu legitimieren.


Soweit sich die subjektive Vorstellung des Auftragsgebers mit dem vorgelegten Vertragswerk deckt, ist die Prüfaufgabe des Spiegelanwalts® grundsätzlich abgeschlossen. Bestehen Widersprüche, so werden diese dargelegt und der Auftraggeber entsprechend aufgeklärt.


Wir beraten deutschlandweit u.a. Firmennachfolger, Gesellschafter, welche nicht an dem operativen Geschäft teilnehmen und alle, die einen Vertrag (z.B. Erb-, Ehe-, Unternehmenskauf- oder Gesellschaftsvertrag) abschließen sollen, dessen Materie ihnen fremd ist und / oder durch „fremde“ – nicht durch sie bezahlte – Berater, ausgearbeitet wurde.    

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