Unser Leistungsspektrum im Bereich Erbrecht umfasst:

  • Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Außergerichtliche Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung oder der Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
  • Vertretung vor Gericht bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
  • Entwicklung frühzeitiger Strategien zur Vermeidung der Entstehung späterer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
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