Wir sind erreichbar!
Tel.: +49 7231 77 67 888

Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Wurde ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, so empfehlen wir Ihnen möglichst schnell einen Rechtsanwalt für eine Erstberatung aufzusuchen. Dabei ist Eile geboten, da gewisse Unwirksamkeitsgründe unmittelbar geltend gemacht werden müssen und im Übrigen eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden muss.


Für den juristischen Laien ist es meist nicht möglich, sich adäquat gegen eine Kündigung zu wehren. Denn die Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung sind mannigfaltig. So kann eine Kündigung u.a. bereits aus formalen Fehlern oder sonstigen Gründen, insbesondere wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, unwirksam sein.


Die Kosten einer Erstberatung für einen Verbraucher von max. 190 € sind dabei im Vergleich zu dem möglichen (abfindungslosen) Verlust des Arbeitsplatzes überschaubar.

Arbeitsrecht in Pforzheim und deutschlandweit


Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für solche Streitigkeiten sind ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig.


Wenn Sie Arbeitgeber sind, vertreten wir Sie u. a. bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Vorbereitung einer Kündigung und gegebenenfalls bei der Abwehr einer gegen Sie gerichteten Kündigungsschutzklage.


Wenn Sie Arbeitnehmer / Angestellter sind, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Zeugnis-, Lohnanspruchs oder bei der Abwehr einer Kündigung bzw. einer Abmahnung, welche Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber ausgesprochen hat.


 Verkehrsunfall, wir helfen Ihnen bei der Abwicklung


Gab es bei einem Verkehrsunfall Verletzte, ist ein erheblicher Sachschaden entstanden oder ist die Schuldfrage ungeklärt, so empfehlen wir immer die Polizei hinzuzuziehen. Notieren Sie den Namen des aufnehmenden Polizeibeamten und nach Möglichkeit lassen Sie sich die zugewiesene Tagebuchnummer geben.


Unabhängig ob Sie die Polizei hinzuziehen, notieren Sie sich mindestens die Namen, Anschriften, Versicherungen, Versicherungsnummern und polizeiliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und die Namen und Anschriften eventueller Zeugen. Darüber hinaus empfiehlt es sich Lichtbilder aus unterschiedlichen Perspektiven zu erstellen.


Geben Sie niemals ein pauschales Schuldanerkenntnis ab. Auch wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt sein mag, empfehlen wir Ihnen immer – insbesondere auch wenn nach Ihrer Ansicht der Gegner schuld ist – einen Anwalt zu konsultieren. Denn es kommt leider immer wieder vor, dass die Schuldfrage durch ungenaue oder missverständliche Angaben der Beteiligen von der gegnerischen Versicherung in Frage gestellt wird.


Hat der Unfallgegner den Unfall alleinig zu verantworten, so muss dieser bzw. dessen Haftpflichtversicherer Ihnen die Anwaltsgebühren erstatten.


Privatrecht Zivilrecht, alles aus einer Hand


Vereinfacht regelt das Zivilrecht (Privatrecht) die Beziehungen zwischen Bürgern untereinander. Es findet seine materielle Grundlage im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in vielen Spezialgesetzen wie z. B. dem Handelsgesetzbuch (HGB).
U.a. gehören zum Privatrecht / Zivilrecht
- das Kaufrecht,
- das Handels- und Gesellschaftrecht,
- das Werkvertragsrecht
- das Mietrecht
- das Grundstücksrecht
- das Kreditrecht (Darlehen)
- das Schadenersatzrecht einschließlich der Ansprüche aus Verkehrsunfällen und unerlaubter Handlung


Erbrecht in Pforzheim und Umgebung


Unser Leistungsspektrum im Bereich Erbrecht umfasst:


- die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- die außergerichtliche Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung oder der Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
- die Vertretung vor Gericht bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
- die Entwicklung frühzeitiger Strategien zur Vermeidung der Entstehung späterer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche


Inkasso für Unternehmen


Wenn Ihre Rechnungen trotz Fälligkeit nicht bezahlt werden und Ihr Mahnlauf ohne Erfolg geblieben ist, dann empfehlen wir Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.


Weitere Bemühungen Ihrerseits Ihr Geld vom Schuldner zu erlangen, verursacht bei Ihnen weitere Kosten, die nur eingeschränkt erstattungsfähig sind. Anwaltsgebühren hingegen sind vom Schuldner zu zahlen, sobald er in Verzug ist, was in der Regel nach der ersten Mahnung der Fall ist.


Darüber hinaus prüft der Rechtsanwalt vorab Ihre Forderung und kann Sie so auf eventuelle Probleme hinweisen.


Wir haben umfangreiche Erfahrung mit dem Einzug von offenen Forderungen, wobei wir beim Forderungseinzug besondere Rücksicht auf Ihre Kundenbeziehungen nehmen. Wir beraten dabei bundesweit Unternehmen und Selbständige.


Spiegelanwalt® – Vertragsbetreuung deutschlandweit


Verpflichten Sie sich durch Ihre Unterschrift zu dem, was Sie sich tatsächlich vorstellen oder geht Ihre Verpflichtung eventuell über Ihre Vorstellung hinaus? Unter der Marke Spiegelanwalt® überprüfen wir genau dies.


Ein Vertrag stellt eine gegenseitige Selbstverpflichtung zwischen mindestens zwei Parteien dar. Je  komplexer die gegenseitigen Verpflichtungen und Rechte werden, umso größer ist die Gefahr, dass auf einer Seite ein Beratungsdefizit besteht, welches im Ergebnis zu Misstrauen, Unverständnis und zum Verlust von Vermögenspositionen führen kann. Dieses Beratungsdefizit wird z.B. im Vertrauen auf die andere Partei – sie wird schon alles in meinem Sinne machen –, im Vertrauen auf die vermeintlichen gemeinsamen Berater oder dem falschverstandenen Selbstverständnis, subjektiv unverständliche Regelungen als gegeben hinzunehmen, ausgeblendet.


Der Spiegelanwalt® hilft ein Beratungsgleichgewicht herzustellen. Er erklärt die rechtlichen Zusammenhänge, geht auf die einzelnen Fragen ein, welche eventuell nicht mit den bestehenden Beratern oder Vertragspartnern besprochen werden sollen und hilft bei der Vorbereitung von Vertragsverhandlungen. Die Aufgabe des Spiegelanwalts besteht allerdings nicht darin, gestalterisch und konzeptionell auf Vertragsverhandlungen Einfluss zu nehmen oder sich direkt für die Verhandlungen zu legitimieren.


Soweit sich die subjektive Vorstellung des Auftragsgebers mit dem vorgelegten Vertragswerk deckt, ist die Prüfaufgabe des Spiegelanwalts® grundsätzlich abgeschlossen. Bestehen Widersprüche, so werden diese dargelegt und der Auftraggeber entsprechend aufgeklärt.
Wir beraten deutschlandweit u.a. Firmennachfolger, Gesellschafter, welche nicht an dem operativen Geschäft teilnehmen und alle, die einen Vertrag (z.B. Erb-, Ehe-, Unternehmenskauf- oder Gesellschaftsvertrag) abschließen sollen, dessen Materie ihnen fremd ist und / oder durch „fremde“ – nicht durch sie bezahlte – Berater, ausgearbeitet wurde.

E-Mail
Anruf
Karte
Instagram
LinkedIn