Gab es bei einem Verkehrsunfall Verletzte, ist ein erheblicher Sachschaden entstanden oder ist die Schuldfrage ungeklärt, so empfehlen wir immer die Polizei hinzuzuziehen. Notieren Sie den Namen des aufnehmenden Polizeibeamten und nach Möglichkeit lassen Sie sich die zugewiesene Tagebuchnummer geben.
Unabhängig ob Sie die Polizei hinzuziehen, notieren Sie sich mindestens die Namen, Anschriften, Versicherungen, Versicherungsnummern und polizeiliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und die Namen und Anschriften eventueller Zeugen. Darüber hinaus empfiehlt es sich Lichtbilder aus unterschiedlichen Perspektiven zu erstellen.
Geben Sie niemals ein pauschales Schuldanerkenntnis ab. Auch wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt sein mag, empfehlen wir Ihnen immer – insbesondere auch wenn nach Ihrer Ansicht der Gegner schuld ist – einen Anwalt zu konsultieren. Denn es kommt leider immer wieder vor, dass die Schuldfrage durch ungenaue oder missverständliche Angaben der Beteiligen von der gegnerischen Versicherung in Frage gestellt wird.
Hat der Unfallgegner den Unfall alleinig zu verantworten, so muss dieser bzw. dessen Haftpflichtversicherer Ihnen die Anwaltsgebühren erstatten.
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Abwicklung von Verkehrsunfällen ( Verkehrsunfall Rechtsanwalt / Verkehrsrecht) und vertreten als Rechtsanwälte deutschlandweit Geschädigte.