Vereinfacht regelt das Zivilrecht (Privatrecht) die Beziehungen zwischen Bürgern untereinander. Es findet seine materielle Grundlage im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in vielen Spezialgesetzen wie z. B. dem Handelsgesetzbuch (HGB).
U.a. gehören zum Privatrecht / Zivilrecht
- das Kaufrecht,
- das Handels- und Gesellschaftrecht,
- das Werkvertragsrecht
- das Mietrecht
- das Grundstücksrecht
- das Kreditrecht (Darlehen)
- das Schadenersatzrecht einschließlich der Ansprüche aus Verkehrsunfällen und
unerlaubter Handlung
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