Die Vergütung von Fox & Kim - Rechtsanwälte richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in der jeweils gültigen Fassung.


Die Abrechnung der Gebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit oder die Tätigkeit in einem Rechtsstreit erfolgt aus dem Streit- bzw. Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit (§ 49b V BRAO), wobei gemäß § 4 RVG aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden kann, soweit dies sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist.


Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Gebühr für die Erstberatung höchstens 190,00 € (netto).

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist. Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.


Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.


Hinweis: Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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