DARSTELLUNG VON ASPEKTEN
UNSERES SCHAFFENS
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2023-02-03
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind oft fälschlicherweise der Ansicht, dass wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, dieser nicht gekündigt werden kann bzw. eine solche Kündigung bereits deshalb unwirksam ist, da der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung krankgeschrieben war.
Richtig ist jedoch, dass grundsätzlich alleine der Umstand, dass eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ausgesprochen wurde bzw. zugegangen ist, eine Kündigung nicht unwirksam macht.
Erfolgt die Kündigung jedoch aufgrund der Krankheit (krankheitsbedingte Kündigung), so ist eine solche Kündigung vereinfacht dargestellt nur wirksam, wenn einen negative Gesundheitsprognose gegeben ist, die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt werden und eine Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitnehmers ausfällt.
Rechtsanwalt Fox - 12:33:00 | Kommentar hinzufügen
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