Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für solche Streitigkeiten sind ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig.
In erster Instanz für den Stadtkreis Pforzheim und in den Landkreisen Calw, Enzkreis und Freudenstadt ist das Arbeitsgericht Pforzheim zuständig. Der Sitz des Arbeitsgerichts Pforzheim befindet sich in der Simmlerstraße in Pforzheim und in der Stuttgarter Str. 15 in Freudenstadt. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Wenn Sie Arbeitgeber sind, vertreten wir Sie u. a. bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Vorbereitung einer Kündigung und gegebenenfalls bei der Abwehr einer gegen Sie gerichteten Kündigungsschutzklage.
Wenn Sie Arbeitnehmer / Angestellter sind, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Zeugnis-, Lohnanspruchs oder bei der Abwehr einer Kündigung bzw. einer Abmahnung, welche Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber ausgesprochen hat. Weiter prüfen und Verhandeln wir für Sie nach einer Kündigung oder im Rahmen von Aufhebungsverträgen eine angemessene Abfindung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.